Italien und EU nähern sich Strompreis-Deal
· VinciFi Redaktion

Italien und die EU-Kommission haben sich bei einer Maßnahme gegen den Einfluss von Gaskraftwerken auf den Strompreis grundsätzlich angenähert. Sie könnte die Weitergabe bestimmter Gas- und CO₂-Kosten an den Strommarkt verringern, ist aber noch nicht endgültig freigegeben.**
Artikel 6 von Italiens Energiegesetz sieht zwei getrennte Erstattungen für Kosten der Gasverstromung vor. Das Gesetz trat im April in Kraft. Die EU-Kommission und die italienischen Behörden haben sich nach intensiven Gesprächen auf wichtige Elemente verständigt; abschließende technische Verhandlungen laufen noch.
Zwei Kostenkomponenten stehen im Gesetz
Ab dem 1. Januar 2027 muss die italienische Energiebehörde ARERA bestimmte variable und zusätzliche Gastransportkosten als erstattungsfähige Kosten berücksichtigen. Gemeint ist Gas, das zur Stromerzeugung genutzt und ins Netz eingespeist wird.
Eine zweite Komponente kann ARERA für festgelegte Zeiträume zusätzlich einführen. Sie betrifft Gas, das thermische Kraftwerke einsetzen. Die Erstattung wäre auf die erwarteten Kosten für die Erfüllung der EU-Emissionshandelsregeln begrenzt, die bei einem effizienten Gas-und-Dampf-Kombikraftwerk anfallen.
Der Streit zwischen Rom und Brüssel dreht sich seit Monaten um Italiens ursprünglichen Plan, Gaskraftwerke bei den Kosten für CO₂-Zertifikate zu entlasten. Die Kommission hatte dagegen Einwände. Die Kosten für CO₂-Zertifikate könnten sich so auch auf Strom aus anderen Quellen auswirken.
Versorger reagierten bereits auf die Annäherung
Die mögliche Änderung betrifft den Großhandelsmarkt für Strom und kann damit auch für Versorger relevant sein. Auch Terna, Hera, Enel und Italgas stiegen. Die Kursbewegungen fielen in eine Phase, in der der Markt auf eine Einigung über die Gas- und Stromkostenregel setzte.
Als nächstes stehen die abschließenden technischen Gespräche zwischen Rom und Brüssel an. Die erste Erstattungskomponente ist ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen; für die zweite braucht es zuvor die Genehmigung der Kommission.