
Die EU-Kommission hat eine formelle Untersuchung zu Importen bestimmter neuer Hybridautos eingeleitet. Ein mögliches Schutzverfahren könnte auch Hersteller außerhalb Chinas treffen.**
Im Mittelpunkt stehen bestimmte neue Hybridfahrzeuge zur Personenbeförderung. Die Untersuchung wurde am 30. Oktober veröffentlicht.
Ein Schutzverfahren ist zunächst eine Prüfung, keine Einfuhrbegrenzung. Die EU muss klären, ob die Voraussetzungen für einen solchen Schritt vorliegen. Nach den WTO-Grundsätzen gelten Schutzmaßnahmen grundsätzlich für alle Herkunftsländer und dürfen nicht nur ein einzelnes Land treffen.
Die Obergrenze betrifft zunächst China
Berichten zufolge einigten sich die EU und China im Oktober auf eine jährliche Obergrenze von 350.000 chinesischen Hybridautos. Die Untersuchung ist davon zu unterscheiden: Sie prüft Importe bestimmter Hybridfahrzeuge und könnte deshalb über die vereinbarte Begrenzung hinausreichen. Für europäische Hersteller könnte eine Schutzmaßnahme den Wettbewerbsdruck durch importierte Fahrzeuge verringern. Für Exporteure könnte sie den Zugang zum EU-Markt erschweren.
Die Einfuhren chinesischer Hybridautos in die EU stiegen laut Chinas Handelsministerium von 107.000 Fahrzeugen im Jahr 2024 auf 302.000 im Jahr 2025. Der Anstieg macht deutlich, warum das Thema für den europäischen Automarkt an Gewicht gewonnen hat. Zugleich betrifft die Prüfung nicht automatisch nur chinesische Anbieter: Hyundai Motor und Kia wurden bereits als mögliche Betroffene genannt, falls eine Schutzmaßnahme auch andere Herkunftsländer erfasst.
Für Anleger in europäischen Autoherstellern könnte eine Begrenzung den Wettbewerbsrahmen verändern. Für Hersteller, die Fahrzeuge in die EU exportieren, könnte sie dagegen neue Hürden schaffen. Erst danach kann sie einen möglichen weiteren Schritt vorschlagen.
