Riad-Flughafen verlangt Vorabgenehmigung für Flüge

· VinciFi Redaktion

Riad-Flughafen verlangt Vorabgenehmigung für Flüge

Am Flughafen King Khalid in Riad brauchen ankommende und abfliegende Maschinen eine vorherige Genehmigung. Als geplanter Ausweichflughafen steht der Airport ebenfalls nicht zur Verfügung, was die Flugplanung in Saudi-Arabien zusätzlich einschränken kann.**

Die von Saudi-Arabien geführte Koalition meldete am 15. Oktober 20 Angriffe auf den Flughafen Riad seit dem 1. Oktober. Diese Zahl bezieht sich auf King Khalid. Für Angriffe auf saudische Flughäfen insgesamt nannte die Koalition 19 Tote und 364 Verletzte. Diese Gesamtzahlen beziehen sich auf mehrere Flughäfen des Königreichs, nicht allein auf den Airport in Riad.

Die Einschränkungen am King-Khalid-Flughafen gelten bis auf Weiteres. Neben der vorherigen Genehmigung für Ankünfte und Abflüge kann der Airport auch nicht als geplanter Ausweichflughafen eingeplant werden. Das betrifft damit nicht nur einzelne Flugbewegungen, sondern auch die Planung möglicher Umleitungen.

Für Fluggesellschaften kann ein Flughafen, der nicht als geplanter Ausweichplatz verfügbar ist, die Zahl der Optionen bei der Routenplanung verringern. Die Genehmigungspflicht bedeutet zugleich, dass ankommende und abfliegende Maschinen nicht ohne vorherige Freigabe verkehren können. Wie sich das auf einzelne Verbindungen auswirkt, hängt von den jeweiligen Flugplänen und den geltenden Freigaben ab.

Die Sicherheitslage betrifft damit den Luftverkehr über den Flughafen Riad hinaus: Die von der Koalition genannten Opferzahlen umfassen Angriffe auf saudische Flughäfen insgesamt. Für King Khalid bleiben die vorherige Genehmigungspflicht und der Ausschluss als geplanter Ausweichflughafen bis auf Weiteres bestehen.

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