Porsche SE wehrt Forderungen über 5,4 Milliarden Euro ab
· VinciFi Redaktion

Porsche SE hat im Anlegerstreit um den Aufbau ihrer Volkswagen-Beteiligung einen rechtskräftigen Erfolg erzielt: Die Kläger haben laut Unternehmensmitteilung keinen Anspruch auf 5,4 Milliarden Euro Schadensersatz. Damit könnte ein erhebliches Prozessrisiko für die Bewertung der Holding wegfallen.**
Was passiert ist
Porsche SE setzt sich im Milliardenstreit mit Investoren durch. Laut Unternehmensmitteilung vom 30. September scheiterten die Kläger beim Bundesgerichtshof mit ihrem Versuch, den Musterentscheid aus Celle anzufechten. Gefordert waren 5,4 Milliarden Euro Schadensersatz.
Die Entscheidung ist laut Porsche SE rechtskräftig. Sie bindet die Gerichte in sechs bislang ausgesetzten Ausgangsverfahren. Nach Unternehmensangaben haben die dortigen Kläger keine Schadensersatzansprüche gegen die Holding.
Wichtig ist die genaue Verfahrenslage: Das Musterverfahren ist beendet. Die sechs zugrunde liegenden Klagen sind auf Basis des aktuellen Sachstands und der BGH-Entscheidung nun abzuweisen. Die Mitteilung beschreibt damit eine bindende Entscheidung für diese Verfahren, nicht bereits deren abgeschlossenen Vollzug.
Hintergrund
Der Streit betrifft den Aufbau einer Beteiligung an Volkswagen durch Porsche seit 2005. Insgesamt hatten 40 Kläger, überwiegend US-amerikanische Hedgefonds, Schadensersatz verlangt.
Im Kapitalanleger-Musterverfahren wurden gemeinsame Streitfragen für die einzelnen Verfahren geklärt. Mit der Zurückweisung der Rechtsbeschwerden bleibt der Musterentscheid aus Celle bestehen. Porsche SE sieht dadurch ihre Rechtsauffassung bestätigt, dass die zugrunde liegenden Klagen unbegründet sind.
Was das bedeuten kann
Für die Bewertung der Porsche SE könnte der rechtskräftige Beschluss eine erhebliche rechtliche Unsicherheit beseitigen. Der mögliche Entlastungseffekt liegt darin, dass die geltend gemachten Milliardenforderungen in diesen Verfahren nicht durchsetzbar sind.
Eine abgewehrte Forderung ist jedoch kein Geldzufluss. Aus der Summe lässt sich deshalb weder ein zusätzlicher Gewinn in gleicher Höhe noch eine Ausschüttung ableiten. Wenn du Aktien der Porsche SE hältst, könnte die verringerte Rechtsunsicherheit für deren Bewertung relevant sein. Eine bestimmte Kursreaktion folgt daraus nicht automatisch.