Japans Kerninflation steigt auf 2,1 Prozent
· VinciFi Redaktion

Japans landesweite Kerninflation lag im September bei 2,1 Prozent und damit wieder über dem 2-Prozent-Ziel der Bank of Japan. Der Preisdruck könnte bei der anstehenden Zinsentscheidung eine Rolle spielen.**
Der Kernindex misst die Verbraucherpreise ohne frische Lebensmittel, schließt Energie aber ein. Der Kern-Kern-Index lässt zusätzlich Energie außen vor und zeigt damit, wie sich Preise jenseits dieser beiden schwankungsanfälligen Bereiche entwickeln.
Im September stieg der Gesamtindex gegenüber dem Vorjahr um 2,1 Prozent, nach 1,9 Prozent im August. Auch die Kerninflation beschleunigte sich: Sie legte von 1,7 auf 2,1 Prozent zu. Der Kern-Kern-Index erreichte 2,4 Prozent, verglichen mit 1,9 Prozent im Vormonat. Für diesen Wert hatten Analysten 2,3 Prozent erwartet. Die beiden anderen Kennzahlen entsprachen den Prognosen von jeweils 2,1 Prozent.
Dass alle drei landesweiten Kennzahlen über 2 Prozent liegen, zeigt, dass der Anstieg nicht nur in einer einzelnen Messgröße sichtbar ist. Die Kerninflation überschritt die Marke erstmals seit Dezember 2023; beim Kern-Kern-Index war es das erste Mal seit März. Auch der Gesamtindex lag zum ersten Mal seit Dezember 2025 wieder über 2 Prozent.
Bereits die Daten für Tokio hatten auf stärkere Preissteigerungen hingedeutet. In den 23 Bezirken der Hauptstadt lag die Kerninflation im September bei 2,7 Prozent, nach 1,8 Prozent im August. Der Kern-Kern-Index stieg dort auf 3,0 Prozent von zuvor 2,0 Prozent. Die Hauptstadtwerte sind ein regionaler Vergleich und ersetzen nicht den landesweiten Index; nun liegt auch die landesweite Kerninflation bei mehr als 2 Prozent.
Für Anleger kann die Entwicklung über die Zinserwartungen relevant sein: Höhere Preissteigerungen können den Spielraum der Notenbank für eine lockere Geldpolitik begrenzen. Die Bank of Japan trifft sich am 29. und 30. Oktober zu ihrer nächsten Sitzung. Die Septemberzahlen gehören damit zu den jüngsten landesweiten Preisdaten, die vor der Zinsentscheidung vorliegen.