Ex-Ilva beantragt Kurzarbeit für bis zu 8.622

· VinciFi Redaktion

Ex-Ilva beantragt Kurzarbeit für bis zu 8.622

Acciaierie d’Italia beantragt außerordentliche Kurzarbeit für bis zu 8.622 Beschäftigte, nach bislang 4.450. Die Ausweitung könnte noch mehr Beschäftigte betreffen, ist aber nicht bewilligt.**

Acciaierie d’Italia beschäftigt unter Sonderverwaltung insgesamt 9.626 Menschen. Die beantragte Regelung soll bis zum 28. Februar 2027 gelten, vorbehaltlich einer Verlängerung. CIGS ist die italienische außerordentliche Kurzarbeit. Der Antrag legt eine Höchstzahl fest, nicht die Zahl der Beschäftigten, die tatsächlich freigestellt werden.

Die Ausweitung kommt in einer Phase, in der die Produktion der früheren Ilva-Werke unter Druck steht. Ein Gericht ordnete im September die Aussetzung des gesamten Hochofenbereichs an. Die Sonderverwalter legten dagegen Berufung ein; das Berufungsgericht in Mailand wies sie am 11. September zurück und bestätigte die Aussetzung.

Werke sollen weiterarbeiten, doch Taranto bleibt im Fokus

Am 14. Oktober erklärten die Sonderverwalter, die Standorte Taranto, Genua und Novi Ligure würden nicht geschlossen. Für Genua teilten sie mit, dass die Produktion weiterlaufe. Die Linien für verzinkten, gebeizten und Weißblechstahl sollten die Verarbeitung fortsetzen. Das steht neben der beantragten Ausweitung der Kurzarbeit und zeigt, dass die geplante Weiterführung der Werke nicht bedeutet, dass dort alle Beschäftigten eingesetzt werden.

Die italienische Regierung gab am 13. Oktober grünes Licht für ein Dekret, das die Anlagen in Taranto funktionsfähig halten soll, während die Entscheidung des Kassationsgerichts aussteht. Der Plan betrifft den heißen Bereich des Werks. Das Dekret ist damit ein weiterer Schritt, die Anlagen zu erhalten, während der Rechtsstreit über ihren Betrieb weiterläuft.

Für Acciaierie d’Italia treffen so zwei Entwicklungen aufeinander: Die Sonderverwalter beantragen Kurzarbeit für einen größeren Teil der Belegschaft, zugleich sollen die Werke weiterarbeiten. Die beantragte Regelung ist bis zum 28. Februar 2027 befristet, sofern sie nicht verlängert wird.

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