EU-Gebühr für Kleinpakete soll 2028 bis 2034 jährlich 5,9 Mrd. Euro bringen

· VinciFi Redaktion

EU-Gebühr für Kleinpakete soll 2028 bis 2034 jährlich 5,9 Mrd. Euro bringen

Eine offizielle Schätzung beziffert die möglichen Einnahmen aus Gebühren auf E-Commerce-Pakete mit geringem Warenwert von 2028 bis 2034 auf jährlich 5,9 Milliarden Euro. Das könnte den EU-Haushalt stärken, während Zusatzkosten auch bei Händlern und Käufern ankommen können.**

Ab dem 1. November 2026 erhebt die EU eine Bearbeitungsgebühr von 2 Euro für Waren, die Händler außerhalb der Union per Onlineverkauf in die EU schicken. Die Gebühr wird je Produktfamilie im Paket fällig, nicht für jedes einzelne Stück. Enthält eine Sendung etwa Waren aus drei Produktfamilien, beträgt sie 6 Euro.

Die Einnahmenschätzung bezieht sich auf den nächsten langfristigen EU-Haushalt für die Jahre 2028 bis 2034. Die 5,9 Milliarden Euro sind eine Prognose für jährliche Einnahmen, keine bereits verbuchten Beträge.

Die Bearbeitungsgebühr kommt zu Zollabgaben hinzu

Die 2 Euro sind von den Zollabgaben zu unterscheiden. Seit Juli 2026 gilt für kleine Pakete mit einem Wert bis einschließlich 150 Euro eine befristete EU-Zollabgabe von 3 Euro. Auch sie wird nach Produktfamilien berechnet. Bei einer Sendung mit Waren aus mehreren Familien können deshalb beide Abgaben anfallen.

Sie könnten die zusätzliche Belastung in ihre Preise einrechnen. Für Käufer könnten Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern dadurch teurer werden.

Die EU führt die Gebühr im Zuge der Zollreform ein. Bei Zollkontrollen geht es auch um Produktsicherheit, Umweltschutz und verbotene Waren. Die Bearbeitungsgebühr soll einen Teil der Kosten für die Zollkontrollen abdecken.

Die neue Gebühr gilt ab dem 1. November 2026.

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